Das Familienrecht ist eins der umfangreichsten und kompliziertesten Fachgebiete.
Es betrifft nicht nur das Recht zwischen Eheleuten, sondern auch zwischen Familienmitgliedern, Verwandten, Lebenspartner sowie das persönliche Statusrecht bzw. Abstammungsrecht.
Aber auch das außerhalb der Verwandtschaft bestehende Vertretungsverhältnis der Vormundschaft, der Pflegschaft und der rechtlichen Betreuung, sowie das Recht der Adoption Minderjährige und Volljährige. Das internationale Familienrecht ist ebenfalls für Fachanwälte zu berücksichtigen.
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